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AGB

Juli 17, 2025

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Bear Productions

1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen Bear Productions (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind den AGB des Auftragnehmers nachgeordnet.
1.3. Diese AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
1.4. Durch die Beauftragung bestätigt der Auftraggeber diese AGB.

2. Vertragsabschluss
2.1. Ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber kommt durch schriftliche oder mündliche Vereinbarung zustande. Eine rechtliche Bindung tritt erst durch die schriftliche Bestätigung des Angebots oder die Unterzeichnung eines Vertrags ein.
2.2. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.3. Mit der Annahme eines Angebots oder der Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber die Geltung dieser AGB.

3. Leistungen und Urheberrecht
3.1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Filmproduktion und Social-MediaProduktion. Die Leistungen werden individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt.
3.2. Die durch den Auftragnehmer erstellten Werke (z. B. Filme, Videos, Designs) unterliegen dem Urheberrecht.
3.3. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag auf das vereinbarte Honorar.
3.4. Eine Weitergabe der Werke an Dritte oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers gestattet.
3.5. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die produzierten Inhalte zeitlich unbeschränkt und medienübergreifend für Eigenwerbung, Präsentationen, Wettbewerbe und redaktionelle Zwecke zu nutzen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber kann die Nutzung der produzierten Inhalte für Eigenwerbung durch den Auftragnehmer schriftlich untersagen, wenn berechtigte Interessen des Auftraggebers entgegenstehen.
3.6. Der Auftragnehmer hat Anspruch auf Namensnennung, z. B. in Form eines Credits oder einer Erwähnung in der Beschreibung des veröffentlichten Inhalts.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines vereinbarten Tagessatzes.
4.2. Bei Aufträgen mit einem Gesamtwert von über 10.000 € ist eine Vorauszahlung in Höhe von 40 % des Gesamtbetrags bei Vertragsabschluss fällig. Weitere 40 % werden nach Abschluss der Dreharbeiten fällig, und die restlichen 20 % sind bei Übergabe der finalen Leistung zu zahlen.
4.3. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar.
4.4. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Mahngebühren zu berechnen.
4.5. Zusatzleistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet. Der Auftraggeber wird über die entstehenden Mehrkosten vorab informiert.

5. Lieferung und Leistungserbringung
5.1. Lieferfristen und Deadlines werden individuell vereinbart und sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
5.2. Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht werden, verlängern die vereinbarten Fristen entsprechend.
5.3. Dreharbeiten können sowohl vor Ort als auch online durchgeführt werden, je nach Vereinbarung.
5.4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
5.5. Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt spätestens 7 Tage nach Übergabe. Reklamationen müssen innerhalb dieser Frist schriftlich geltend gemacht werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung als abgenommen.

6. Haftung und Gewährleistung
6.1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
6.2. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder sonstige indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Streiks, technische Störungen) berechtigen den Auftragnehmer, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern die
Leistungserbringung unmöglich wird.
6.4. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verletzung von Urheberrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten ergeben.

7. Kündigung und Rücktritt
7.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, 48 Stunden vor Drehbeginn 50 % des vereinbarten Honorars zu zahlen. Bei einer Kündigung innerhalb von 24 Stunden vor Drehbeginn ist der gesamte Betrag (100 %) fällig.
7.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt oder andere wesentliche Vertragspflichten verletzt.
7.3. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Kosten vollständig in Rechnung gestellt.

8. Fremdleistungen und Nebenkosten
8.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Fremdleistungen (z. B. Lizenzierungen, technische Dienstleistungen) im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu beauftragen, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
8.2. Fahrt-, Reise- und Übernachtungskosten sowie sonstige Nebenkosten (z. B. für Requisiten, Modelle, Stylisten) werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Diese Kosten werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.
8.3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Beauftragung von Fremdleistungen ergeben.

9. Streitbeilegung
9.1. Der Auftragnehmer und der Auftraggeber verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten zunächst eine außergerichtliche Einigung durch Schlichtung oder Mediation anzustreben.
9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht zwingendes internationales Recht entgegensteht.

10. Geheimhaltung
10.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

11. Datenschutz
11.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
11.2. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers geregelt.

12. Salvatorische Klausel
12.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12.2. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. n.